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Unerwünschte Werbung

Werbung ist unerwünscht, wenn der Empfänger sich weder ausdrücklich noch konkludent mit deren Zustellung einverstanden erklärt hat.

Unlauterer Wettbewerb

Unter unlauterem Wettbewerb versteht man den Verstoß gegen die „guten Sitten“ durch das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb.

Unterlassungserklärung

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Mithilfe einer Unterlassungsklage kann eine Unterlassungserklärung gerichtlich durchgesetzt werden. 

Unterlassungsanspruch

Bei Verletzung eines Rechts hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer.

Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden. Der Schutz besteht bei unterscheidungskräftigen Zeichen ab der ersten Benutzung. Bei nicht unterscheidungskräftigen Zeichen dahingegen kann Schutz nur über Verkehrsgeltung erlang werden. Im Unterschied zur Marke kann ein Unternehmenskennzeichen nicht als solches eingetragen werden.

Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft ist die konkrete Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt in klassischer Hinsicht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dieser traditionelle Rahmen wird jedoch mittlerweile gesprengt durch zahlreiche andere Werktypen wie zum Beispiel technische Zeichnungen, Landkarten, Adressbücher etc.. Urheberschutz entsteht ohne Anmeldung oder Registrierung automatisch für jedes schutzfähige Werk und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung ist jeder Verstoß gegen die Urheberrechte, insbesondere Eingriffe in die Verwertungsrechte des Urhebers oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen. Häufigste Rechtsverletzung ist vor allem das rechtswidrige Herstellen und Verbreiten von Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet.

Urheberrechtsgesetz (UrhG – Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte)

Das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) stellt die maßgebliche Gesetzesgrundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte dar.