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Fachanwalt

Durch den Titel „Fachanwalt“ wird in Deutschland der Nachweis erbracht, in einem bestimmten Rechtsgebiet über besonders fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Der Fachanwalt ist verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen.

Filesharing

Beim Filesharing (Dateifreigabe) werden Dateien von einem Anwender für andere im Internet zum Herunterladen freigegeben.

Filmwerk

Ein Filmwerk ist jeder Film (Bildfolge oder Bild- und Tonfolge, die den Eindruck eines bewegten Spiels entstehen lässt), der eine persönliche geistige Leistung (Eigentümlichkeit) im Sinne des Urheberrechts darstellt (§ 2 I Nr. 6 UrhG). Filme, die den Anforderungen an den Urheberrechtsschutz nicht genügen, werden Laufbilder genannt. Für Filmwerke gelten die  Bestimmungen der §§ 88 ff. UrhG, auf Laufbilder sind sie nur teilweise anwendbar (§ 95 UrhG).

Firmennamen

Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, den der Kaufmann im Geschäftsverkehr nutzt. Beim Gebrauch im geschäftlichen Verkehr besteht Schutz nach § 15 MarkenG (geschäftliche Bezeichnung). Er kann z. B. durch einen Handelsregisterauszug belegt werden.

Freie Benutzung

Die freie Benutzung ermöglicht die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbstständigen Werk. Voraussetzung ist dass, die persönlichen Züge des Originalwerkes durch die Individualität des neuen Werkes verblassen.

Freihaltebedürfnis

Das Freihaltungsbedürfnis zählt zu den absoluten Schutzhindernissen des Markenrechts. Daher ist eine Eintragung von für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben als Marke nicht möglich.